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In einigen Ländern wird die Teilnahme an Sportwetten unter Zahlung eines Wetteinsatzes als Glücksspiel eingestuft. Die Gesetze für Glücksspiel differieren in der EU von Land zu Land. In Deutschland gilt seit 01.01.2008 der Glücksspiel-Staatsvertrag. Dieser wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 moniert. Dieser hatte geurteilt, dass das Staatsmonopol der Länder auf Lotto und Sportwetten das Ziel, die Bürger vor Sucht zu schützen, 'nicht konsistent und systematisch' verfolgt wird. Außerdem geht die EU-Behörde auf Fragen der Übereinstimmung mit EU-Recht ein, ganz besonders in Bezug auf Artikel 56 des EU-Vertrags. Dieser kontrolliert unter anderem Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs. Die Bundesländer müssen bis Jahresende 2011 einen neuen Staatsvertrag beschließen, weil der geltende Vertrag inkonform mit EU-Recht ist und zum Jahresende ausläuft. In hat Deutschland jedes Bundesland eigene Gesetze zum Glücksspiel erlassen. Grundsätzlich gilt, dass das Wetten auf Ergebnisse von Sportveranstaltungen unter Zahlung eines Wetteinsatzes erst ab einem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet ist. Hinzuweisen sei auch auf die Suchtgefahr, die die Teilnahme am Glücksspiel auslösen kann. Wer die Angebote der hier vorgestellten Veranstalter von Sportwetten nutzen will, informiere sich bitte vorab über die Rechtslage in seinem Land und ggf. Bundesland, als Deutscher über den Inhalt des Glücksspiel-Staatsvertrages und Möglichkeiten der Vorbeugung einer Suchtgefahr. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.isa-guide.de